

Portfolio eingeteilt in Leistungsbereiche
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Definition und Regelungen im ArbeitsrechtListenelement 1
Unter einem Homeoffice wird in Deutschland
umgangssprachlich meist ein heimisches Arbeitszimmer
verstanden, das die Mitarbeiter steuerlich geltend machen
können (worauf es dabei ankommt, lesen Sie auf unserer
Themenseite häusliches Arbeitszimmer). Per Definition
beschreibt der Homeoffice-Begriff allerdings nicht das
Arbeitszimmer im eigenen Heim, sondern einen
übergreifenden Organisationsansatz zur Flexibilisierung der Arbeit. In diesem Sinne wird der
Begriff "Telearbeit" weitgehend
synonym verwendet.
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Listenelement 2Listenelement 2
Einführung einer Teamstruktur in der Steuerkanzlei oder einem Unternehmen.
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Listenelement 3Listenelement 3
Aufgabenverteieleung in einer diegitalen kanzlei oder Unternehmen.
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Listenelement 4Listenelement 4
Mitarbeiter benötigen klare Strukturen und Regeln.
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